AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden (Mieter der Ferieneinheit) und CS IMMOBILIEN | HOMESTAGING E.K. (nachfolgend CS oder Fewo-Agentur) als Ferienwohnungsagentur richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Kunde schließt mit CS einen Vertrag über die Vermittlung eines Ferienobjektes als Einzelleistung ab. CS ist als Agentur lediglich Vermittlerin zwischen dem Vermieter und dem Kunden als Vertragsparteien des Mietvertrages. Zwischen CS und dem Kunden kommt insoweit ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Ferienobjektes besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande, an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen aus dem Mietvertrag zu richten hat.
1.3 Als Vermittlerin einer Einzelleistung (Ferienhaus- oder Ferienwohnungsaufenthalt) unterfällt CS nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB.
1.4. Sofern vom Kunden weitere Leistungen hinzukauft oder andere Leistungen als Zugabe gewährt werden, wie z. B. Eintrittskarten zu Attraktionen, geht es dort um Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter der hinzu gekauften Leistung. Solche externen Leistungen werden nicht durch diese Bedingungen abgedeckt.
2. Buchung und Buchungsbestätigung
2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde CS den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die einzelne touristische Leistung auf Basis der Beschreibung des Ferienobjektes und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Buchung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter dar. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen, wobei der elektronische Weg per E-Mail empfohlen wird. Der Vermittlungsvertrag und der zu vermittelnde Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch CS bzw. dem Vermieter zustande. Den Vertragsabschluss wird CS mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail-Anhang, Postzuschrift) bestätigen.
2.2 Für mitangemeldete Personen erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso an und steht für deren Vertragsverpflichtungen ein, wenn er diese Verpflichtung durch gesonderte, ausdrückliche Erklärung bei der Anmeldung übernommen hat.
2.3 CS vermittelt Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. CS ist berechtigt, eine Jugendgruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
3. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer
3.1 Das gemietete Ferienobjekt darf nur zu Urlaubszwecken oder für Geschäftsreisen genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Der Vermieter kann überzählige Personen aus dem Ferienobjekt verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Eine Wechselbelegung ist nicht zulässig, d. h. die angereisten Personen müssen während der gesamten Belegungsdauer identisch sein.
3.2 Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienobjektes.
3.3 Am Anreisetag steht dem Kunden die Wohnung ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr. zur Verfügung. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Der Check in erfolgt kontaktlos über einen Schlüsseltresor, so dass eine Anreise ab 16:00 Uhr vom Kunden flexibel geplant werden kann. Es wird eine Anreise bis 18:00 Uhr empfohlen, so dass bei Schwierigkeiten beim Check in (z.B. kein Schlüssel im Tresor, Tresor lässt sich nicht öffnen, Unterkunft nicht gereinigt etc) ein Mitarbeiter von CS für den Kunden kostenfrei vor Ort kommen kann. Nach 18:00 Uhr kann CS für den Kunden nur kostenpflichtig vor Ort kommen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag.
4 Behandlung des Mietobjekts durch den Kunden, zusätzliche Regelungen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienobjekt pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses, der Wohnung oder des Inventars als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz, gemietete Sachen und Einrichtungen betreffend, zu überprüfen und weist eine solche dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde ist als Mieter verpflichtet, bei Ankunft das Ferienhaus auf Schäden überprüfen und diese sofort zur Anzeige bringen.
4.2 Eine Untervermietung oder Fremdbelegung des Ferienobjektes durch den Kunden ist nicht gestattet. Der Kunde darf Dritte weder in das Objekt noch auf das Grundstück eines Ferienhauses lassen und ihnen weder die Nutzung des Ferienobjektes, noch der vorhandenen Parkplätze oder Einrichtungen noch die Nutzung von Wasser oder Strom überlassen.
4.3 Haustiere (nur haus- und gartenrein) sind nur erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung von der Fewo-Agentur bestätigt wurde. Der Kunde hat in seiner Anmeldung eine genaue Bezeichnung des Haustieres zu geben, das mitgebracht werden soll (Art des Tieres, Anzahl, Größe). Die Fewo-Agentur und der Vermieter behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall zur Mitnahme nicht zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere). Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten, Sofas und Sitzmöbel von Tieren nicht genutzt werden. Tiere dürfen in der Unterkunft nicht alleine gelassen werden. Katzen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
4.4 Hochglanz-Flächen und Chrome-Armaturen dürfen auf keinen Fall mit Microfaser-Tüchern, rauen Schwämmen oder Microfaser-Tüchern gereinigt werden.
4.5 Fahrräder, Bollerwagen u.ä. dürfen nicht mit in die Unterkunft genommen werden.
4.6 Die Eingangstüren der Unterkünfte sind teilweise mit Sicherheitsschlössern ausgestattet, die i.d.R. nicht von außen zu öffnen sind, wenn von innen der Schlüssel steckt. Sollte ein Schlüsseldienst gerufen werden müssen, werden dem Kunden die Kosten dafür in Rechnung gestellt
4.7 Die Benutzung der Einrichtungen (z.B. Sauna, Fitnessgeräte, Kinderspielplatz, Treppen) und des Inventars (z.B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
4.8 Babys und junge Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Balkonen aufhalten.
4.9 Die Hausordnung ist vom Kunden unbedingt zu beachten. Die Ferienanlage ist sauber zu halten. Dazu gehört z.B. auch Zigarettenkippen sachgerecht zu entsorgen.
4.10 Whirlpools dürfen nur mit zugelassenen Bademitteln genutzt werden. Herkömmliche Bademittel /-Salze können den Whirlpool beschädigen.
4.11 Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Evtl. bereitgestellte Aschenbecher sind für den Balkon bzw. die Terrasse gedacht.
4.12 In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Der Eigentümer des Objekts oder CS kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben oder der Eigentümer nicht selbst Haustiere hat. Der Vermieter oder CS übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Ferienobjekten.
4.13 Bitte beachten Sie, dass unsere Leihwäsche auf keinen Fall selbst gewaschen werden darf, da unser Wäscheservice sie uns dann mit dem Neupreis in Rechnung stellt. Diese Kosten müssten wir Ihnen weiter berechnen.
4.14 Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.
4.15 Auf Außenflächen (Garten, Balkon) dürfen vom Kunden Zelte nicht aufgestellt werden, Parkflächen dürfen durch Wohnwagen / Wohnmobile weder vom Kunden noch von Dritten genutzt werden. Der Vermieter oder CS hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Vermieter oder CS das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
4.16 Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Vermieter des Ferienobjektes noch CS kann dafür verantwortlich gemacht werden.
4.17 Wenn es im Ferienobjekt einen Swimmingpool gibt, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet jeder Weisung des Vermieters oder von CS Folge zu leisten. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
4.18 Sofern der Vermieter Fahrräder zur Verfügung stellt, ist der Mieter als Nutzer für die Fahrradnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Fahrradmiete mit dem Vermieter des Ferienobjektes oder mit Dritten berühren CS nicht.
4.19 CS behält sich vor, dem Mieter eine gleichwertige Unterkunft in derselben Anlage oder in demselben Ort oder Nachbarort zuzuweisen, sofern die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht (z.B. Wasserschaden, Überbelegung) oder CS ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
4.20 In vielen Ferienunterkünften steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung. Sollte dieser belegt sein, bemüht sich CS den Halter des unberechtigt parkenden Autos ausfindig machen und dem Mieter den Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Sollte CS das nicht gelingen, kann der Vermieter keinen Ersatz anbieten und auch keinen Preisnachlass gewähren. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.21 Die Parkplätze in den Ferienunterkünften sind unterschiedlich groß. Zu manchen Ferienobjekten gehört ein Außenstellplatz, zu anderen ein Tiefgaragen-Stellplatz oder eine Einzelgarage. Sollte das Auto des Mieters zu groß für den Parkplatz sein, kann dem Mieter kein Ersatzparkplatz gestellt werden. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.22 In einigen Ferienobjekten gehört kein Parkplatz zur Ferienunterkunft. In einigen dieser Ferienunterkünfte kann ein Parkplatz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Sollte bei Ankunft kein freier Parkplatz zur Verfügung stehen, erstattet CS die Parkgebühren zurück. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.23 Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden nach Ziffer 15 außerordentlich zu kündigen.
5. Preise, Zahlungen
5.1 Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Das Kursrisiko trägt der Mieter. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Mietpreise grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung.
5.2 Die Bedingungen der Zahlung richten sich nach den Vorgaben des Vermieters. Sofern es keine gesonderten Zahlungsbedingungen des Vermieters gibt, oder solche nicht Vertragsinhalt wurden, gilt, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen ist, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Fewo-Agentur ist für den Vermieter inkassobevollmächtigt. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Aufenthaltsantritt fällig und unaufgefordert zu zahlen. Bei einer Reservierung von 21 Tagen bis 4 Tagen vor Anreise ist der Komplettbetrag sofort zu überweisen Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung das Konto, auf das er die An- und Restzahlung auf den Reisepreis zahlt. Die Wohnung kann nicht bezogen werden, solange sie nicht vollständig bezahlt und die Kaution hinterlegt wurde. Ein Überweisungsbeleg kann als Nachweis nicht akzeptiert werden. Rücktrittsentschädigungen und Umbuchungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
5.3 Da der Mietvertrag als Einzelleistung nicht dem Pauschalreiserecht unterfällt, muss der Vermieter keine Insolvenzversicherung vorhalten und keinen Sicherungsschein übergeben.
5.4 Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet CS selbst und in Vertretung des Vermieters ist in diesem Fall ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. CS wird, soweit möglich, versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund, entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 4 (Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung).
5.5 Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach der Buchung bis zur Anreise ändern sollte, wird CS die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben.
6. Kaution
6.1 Die Höhe der zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Beschreibung des Ferienobjektes und der Buchungsbestätigung und muss mit der Restzahlung beglichen werden. Sie wird nach Bestandsaufnahme vom Inventar in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Sofern Gegenansprüche oder die Höhe eines vom Kunden verursachten Schadens zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abfahrt des Kunden zurückgezahlt
6.2 Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 2.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 21 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist CS berechtigt, eine erhöhte Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
6.3 CS macht namens des Vermieters die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung abhängig. Die Kaution ist mit der Restzahlung fällig, muss aber spätestens am Anreisetag bei der CS eingegangen sein. Die Kaution gilt als bei der CS eingegangen, sobald der Umsatz auf dem Konto der CS verbucht wurde. Sollte der Zahlungseingang nicht nachweisbar erfolgen, ist CS berechtigt eine Barzahlung oder EC Zahlung der Kaution zu verlangen, bevor Zutritt zum Objekt gewährt wird. Die Kaution dient unter anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder nicht vertragsgemäßer mangelhafter Hinterlassung des Objekts bei Abreise gemäß Ziffer 9. Bei Objekten bei denen die Verbrauchskosten mit dem Mieter abgerechnet werden (Stets separat im Angebot ausgewiesen), wird der Betrag von der Kaution einbehalten. Sollte eine Zahlung per EC Karte oder Überweisung stattfinden, erfolgt die Abrechnung der Kaution spätestens 2 Wochen nach Abreise aus dem Ferienobjekt. Eventuelle Schäden und fehlende/mangelhafte Endreinigung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20 € werden von der Kreditkartenreservierung einbehalten oder vor Rückzahlung des Geldbetrags von der Kaution abgezogen. Die Bearbeitungsgebühr dient dazu den durch den Kautionsfall bei der CS entstandenen Aufwand zu vergüten. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag/Reservierung übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.4 Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist CS, der Vermieter des Ferienobjektes oder dessen Repräsentant berechtigt, eine erhöhte Kaution von 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben. Eine persönliche Abnahme des Ferienobjektes findet nicht statt. Vorhandene Schäden werden vom Reinigungsteam festgestellt und unverzüglich an CS gemeldet.
7. Leistungen, Leistungsänderungen
7.1 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Buchungsportals nach Maßgabe der dortigen Hinweise, Erläuterungen und der Beschreibung des Ferienobjektes sowie der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden, die sämtliche Leistun- gen, (ggf. auch Sonderwünsche) enthält, die für den Vermieter verbindlich vereinbart sind.
7.2 Der Vermieter behält sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.
8. Stornierung/ Nichtantritt/ Umbuchung
8.1 Für den vermittelten Vertrag gelten die hier aufgeführten Rücktrittsbedingungen vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter, auf die der Kunde ggf. vor Vertragsabschluss hingewiesen wird. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes im Ferienobjekt vom Vertrag zurücktreten. Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab dem Zugang bei CS. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fewo- Agentur.
8.2 Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
8.3 Tritt der Kunde zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen und hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Aufenthaltsbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung in Prozent des Gesamtpreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
- Bis zum 31. Tag vor dem Aufenthaltsbeginn: 0 % des Gesamtpreises
- Ab dem 30. Tag vor dem Aufenthaltsbeginn; 100% des Gesamtpreises
Nicht kurzfristige Buchungen (21 Tage oder mehr vor Anreise) können 2 Tage lang kostenlos storniert werden.
Einzelne Tage einer Buchung können nicht storniert werden. Erhält CS keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% der Miete fällig, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird (Nichtantritt).
Die Fewo-Agentur ist darüber hinaus berechtigt, als Stornoentschädigung für ihre eigenen Aufwendungen einen Betrag von € 50,00 zu berechnen.
In allen Fällen bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
8.4 Bei längerfristigen Buchungen zum pauschalen Monatspreis werden bei Stornierung die Gesamtkosten fällig. Dies gilt insbesondere auch für Aufenthalte über einen längeren Zeitraum, bei dem der Aufenthalt auf mehrere Buchungen aufgeteilt ist.
8.5 Bei Buchungen über ein Portal gelten die Stornierungsbedinungen von dem Portal.
8.6 Auf Umbuchungen besteht kein Anspruch. Erfüllt CS den Umbuchungswunsch, kann CS pauschal 50,00 € für die Umbuchung berechnen.
9. Abreise
9.1 Wenn CS die Endreinigung übernimmt, ist der Mieter trotzdem verpflichtet, das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie den Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer und Mülltrennung (Biomüll in die braune Tonne, Restmüll in die graue Tonne, Papier in die blaue Tonne, Verpackung und Kunststoff in den gelben Sack, Glas in die Glascontainer im Ort) , Reinigung des Backofens und Grills und sonstigen Elektrogeräten, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.), Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes zu erledigen. Andernfalls ist CS berechtigt, dem Kunden hierfür einen angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen und mit der Kaution zu verrechnen. Zur Orientierung:
- Abwasch des Geschirrs bzw. Ausräumen der Geschirrspülmaschine je € 15,00
- Ausräumen des Kühlschranks und Entfernung aller Lebensmittel: € 15,00
- Leeren aller Mülleimer und Mülltrennung: € 15,00
- Glas entsorgen: € 20,00
- Reinigung von Backofen oder Grill je € 50,00
- Entfernen aller von Hunden verursachten Verunreinigungen: € 50,00
- Entfernung der Asche aus dem Ofen € 15,00
- Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjekts: € 20,00
9.2 Bei längerfristigen Aufenthalten ab 4 Wochen (z.B. befristet Wintervermietung mit einer Mietzeit bis zu 6 Monaten) , können weitere extreme Verschmutzungen, die durch nicht regelmäßige Raumpflege entstanden sind, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für die Fensterreinigung und die Außenanlage (Terrassen, Balkone, Garten etc.).
9.3 Beachtet der Mieter diese Punkte nicht, ist CS berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung kann mit der Kaution verrechnet werden, sofern eine Kaution erhoben wurde.
10. Reklamationen
10.1 Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Sollten CS telefonisch nicht erreichbar sein, hat die Schadensmeldung per E-Mail zu erfolgen.
10.2 CS bzw. dem Vermieter ist in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten der Kunde vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. CS wird namens des Vermieters eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder vom Kunden schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Ermessen von CS Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) muss vom Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10.4 Für Lärmbelästigungen kann keine Haftung übernommen werden.
10.5 Je nach Ferienobjekt werden kostenlose Zusatzleistungen angeboten: Zum Beispiel die Bereitstellung von Kinder-Betten / -Stühlen, die Nutzung der Waschautomaten und Trockner oder der kostenlose Zugang zum Internet. Sollte ein solcher Service wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen, kann kein Ersatz, auch nicht in Form einer Mietminderung gewährt werden.
10.6 Der Vermieter stellt dem Kunden eine Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur durch den Vermieter oder CS. Für die Zwischenzeit ist eine Entschädigung ausgeschlossen.
10.7 Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.
10.8 Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Krieg, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, wird keinerlei Haftung vom Vermieter übernommen.
10.9 Der Vermieter des Ferienobjekts oder CS kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigungen oä,, welche das Eigentum des Mieters betreffen.
11. Schäden
11.1 Der Mieter ist für Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen CS sofort gemeldet werden.
11.2 Reklamationen durch CS, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
11.3 CS kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Wenn CS Schäden nach der Abreise des Mieters auffallen, ist davon auszugehen, dass sie während der Mietzeit entstanden sind.
12. Bereitstellung von Internet
12.1 Der Vermieter des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
12.2 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12.3 Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
12.4 Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
13 Laden von Elektroautos
13.1 Grundsätzliches Verbot: Das Laden von Elektroautos am Ferienobjekt ist grundsätzlich untersagt.
13.2 Ausnahmen: Nach vorheriger Absprache zwischen Vermieter und Mieter kann das Laden von Elektroautos gegen eine gesonderte Gebühr gestattet werden. Die genauen Modalitäten und Kosten sind in der Absprache festzulegen und müssen schriftlich vereinbart werden.
13.3 Haftung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Laden von Elektroautos entstehen. Der Mieter ist für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des Ladevorgangs verantwortlich und hat die Kosten für Schäden zu tragen, die in Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Laden eines Elektroautos entstehen.
14 Haftung der Vermittlerin, Beschränkung der Haftung
Die Fewo-Agentur haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fewo-Agentur nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Fewo-Agentur ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
15 Kündigung des Vermieters wegen Verhaltens des Kunden
Der Vermieter kann die Nutzung eines Ferienobjektes bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder überzählige oder nicht gemeldete Personen ausweisen. Er kann nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder mitreisender Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Ferienobjekte, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. Die Fewo-Agentur ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters auszusprechen.
16 Gästedaten, Meldepflicht und Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der digitalen Gästekarte
Bundesmeldegesetz und digitale Meldescheinabwicklung
Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.
Der Gast hat Anspruch auf die Nutzung der digitalen Gästekarte (soweit diese von der zuständigen Gemeinde zur Verfügung gestellt werden kann), die ihm der Anbieter zur Verfügung stellt. Die Nutzung erfordert die Eingabe folgender Daten:
● An- & Abreisedatum
● Vor- und Zuname des Gastes
● Geburtsdatum
● Staatsangehörigkeit
● Anschrift
● Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit
● die Ausweisnummer bei ausländischen Gästen
● Emailadresse
Diese Daten (mit Ausnahme der Emailadresse) werden genutzt, um die Meldepflicht des Gastes nach § 30 Bundesmeldegesetz zu erfüllen. Insoweit basiert die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c) DSGVO. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwölf Monate. Danach werden die Daten gelöscht.
Die Daten
● Vor- und Zuname des Gastes
● Emailadresse
● Daten über die Nutzung von Vergünstigungen
werden verarbeitet, um dem Gast die mit der digitalen Gästekarte verbundenen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Insoweit basiert die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b) DSGVO.
Der Anbieter setzt das Unternehmen vOffice GmbH, Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H. als Auftragsverarbeiter für die Abwicklung der Meldeverpflichtung über die Gästekarte ein, sowie für die Abwicklung der Erfüllung der Verpflichtung der Bereitstellung der Gästekarte zum Zweck der Inanspruchnahme von Vergünstigungen. Die Daten werden gelöscht, wenn etwaige Ansprüche des Gastes basierend auf der Bereitstellung der Gästekarte verjährt sind, nämlich drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Sollten CS die Gästedaten bis zur Anreise nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Beherbergung nicht möglich. Eine Rückerstattung des Reisepreises oder Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
17. Schlussbestimmungen, Hinweise
17.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Fewo-Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Fewo-Agentur vereinbart.
17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht
17.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Die Fewo-Agentur nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
17.4 Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit CS hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht CS’s übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.
17.5 Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen
17.6 Die alleinige Überweisung der Anzahlung garantiert keine verbindliche Buchung. Sollte das Objekt nicht mehr verfügbar sein, wird Ihnen die Anzahlung zurück überwiesen.
17.7 In allen Fällen erlangt die Buchung erst dann eine Gültigkeit, wenn die vollständige Adresse des Mieters notiert wurde oder diese bereits auf anderem Weg an CS übermittelt wurde.
17.8 CS übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.
17.9 Alle Angaben im Katalog und im Internet hat CS so korrekt wie möglich dargestellt. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen. CS ist dafür nicht verantwortlich.
17.10 Gerichtsstand ist das für Immenstaad zuständige Gericht.
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